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Umzugscheckliste

Umzugscheckliste – So sollte sie aussehen

Bei einem Umzug geht es oft drunter und drüber. Kein Wunder also, dass die Umzugsplanung für viele eine große Herausforderung darstellt. Aus diesem Grund ist eine Umzugscheckliste besonders empfehlenswert. Mithilfe einer Umzugs-Checkliste zum Abhaken behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass an alles gedacht ist.

Je nach Art des Umzuges gibt es bestimmte Prioritäten und Voraussetzungen, die Sie im Blick behalten sollten. Dazu gehören etwa das Einhalten der Fristen bei den zuständigen Ämtern oder das vorzeitige Informieren von Versicherungen.

Eine Umzugscheckliste könnte etwa so aussehen:

3 Monate vor dem Umzug

  • schriftliche kündigung des Mietvertrages
  • Suchen Sie sich bei Bedarf einen Nachmieter
  • Überprüfen Sie den neuen Mietvertrag sorgfältig und unterschreiben Sie ihn.
  • Überweisen der Mietkautionen 
  • Bestimmen Sie den Übergabetermin der alten und neuen Wohnungen
umzugs-checklist

2 Monate vor dem Umzug

  • Urlaub für Umzugstag nehmen, bei Bedarf Babysitter organisieren
  • Reinigen Sie Ihr Zuhause und verkaufen oder spenden Sie alte Möbel
  • Planen Sie Ihre Kosten
  • Beantragen Sie eine Halteverbotszone  für einen Tag
  • Sammeln Sie Quittungen für Transport, Renovierungs und andere Umzugskosten für Ihre Steuererklärung
  • Ummelden des Telefons und Internets
  • Strom und Gas vergleichen und ggf wechseln
  • Reparaturen am alten Haus vornehmen 
  • Vorbereitung der Übergabevereinbarung für die alte und die neue Wohnung
  • Benachrichtigen Sie alte und neue Nachbarn
  • Kaufen oder leihen Sie genügend Umzugskartons
  • Umzugskartons richtig verpacken und beschriften
  • Sperrmüll und Elektroschrott fachgerecht entsorgen
  • Reichen Sie den Nachsendeauftrag bei der Post ein
  • Inventarliste erstellen
  • Demontieren Sie Möbel und sichern Sie Schränke für den Transport
  • Reinigen Sie Teppiche und Gardinen und passen Sie sie neuen Maßen an
  • Lebensmittel verbrauchen
  • Leerstehende Wohnung und Treppenhaus fotografieren und Vorschäden dokumentieren
  • Planung der Renovierung Ihrer neuen Wohnung

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1 Woche vor dem Umzug

  • Erstellung von Möbel Plänen für die Möbel Positionierung der neuen Wohnung
  • Berechnung der Wandfläche der neuen Wohnung zum Streichen und ggf. Tapezieren
  • Berechnen Sie ggf. die Grundfläche der neuen Wohnung für die neue Etage
  • Erinnerung an Helfer- und Handwerkertermine
  • Installieren Sie Glühbirnen in einer neuen Wohnung

Umzugstag

  • Gießen Sie die Pflanzen leicht
  • Halten Sie Reinigungsmittel, Müllsäcke und grundlegende Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit
  • Möbelstellplan verteilen
  • Decken Sie den Boden ab, um Beschädigungen zu vermeiden
  • Verladen Sie zuerst die Möbel, dann die Kisten
  • Treppenhäuser in Alt- und Neubauwohnungen reinigen und auf Beschädigungen prüfen
  • Reinigung der alten Wohnung nach dem Ausräumen
  • Übermittlung von Strom-, Gas- und Wasserzähler Ständen für neue und bestehende Eigentumswohnungen an Versorgungsunternehmen

Nach dem Umzugstag

  • Nach Umzugstag beim Einwohnermeldeamt anmelden (Fristen beachten)
  • Bringen Sie Namensschilder an Wohnungstüren, Briefkästen und Türklingeln an
  • Möbel montieren
  • Abfälle aus dem Umzugsprozess umweltgerecht entsorgen
  • Altwohnungsübergabe
  • Melden Sie sich beim Mieterschutz Club an und schließen Sie eine Mietrechtsschutzversicherung ab
  • Rückzahlung von Mietkautionen für Altbauwohnungen einfordern
  • Kategorisieren Sie Belege für Abrechnungen und Steuererklärungen
  • Benachrichtigen Sie Freunde und Bekannte über die neue Adresse

FAQ

Telefon, Internet, Wasser, Strom, Gas und Heizung müssen am Tag des Einzugs in Ihrer neuen Wohnung vorhanden sein. Senden Sie ggf. eine Nachsendeantrag an die Post. Informieren Sie Versicherungen, Banken, Krankenkassen, Standesämter und alle notwendigen Ämter und Behörden über Ihren Umzug und Ihre neue Adresse.

Entgegen der weit verbreiteten Gerüchten ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, bei einem Umzug Urlaub zu genehmigen.

Laut Feiertagsgesetz sind Umzüge an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht gestattet