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  • Schnell und flexibel

Hartz 4 Umzug

Neustart mit Leichtigkeit: Ihr Hartz-4-Umzug mit Golden Transporte

Ein Umzug während des Bezugs von Hartz 4 kann eine Herausforderung darstellen. Und auch die Gründe für solch eine Entscheidung können vielfältig sein. 

Vielleicht möchten Sie in eine günstigere Wohnung ziehen, um Kosten zu sparen. Oder Sie müssen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in eine barrierefreie Wohnung ziehen. 

Eventuell ist aber auch ein Domizilwechsel aufgrund unzumutbarer Lebensumstände wie Schimmel oder Lärmbelästigung notwendig.

Vor welcher Herausforderung Sie auch stehen – mit Golden Transporte wird Ihr Umzug zu einem Neustart mit Leichtigkeit.

Denn wir bieten nicht nur kostengünstige Lösungen, sondern auch Empathie und Unterstützung.

Wir helfen Ihnen bei der Planung, Organisation und Durchführung, damit Ihr Hartz-4-Umzug entspannt über die Bühne geht.
Beginnen Sie Ihren Neustart mit einem soliden Umzugspartner wie Golden Transporte und fordern Sie jetzt ganz unverbindlich einen Kostenvoranschlag an.

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Wissen, was zusteht: Was steht einem Hartz-4-Empfänger beim Umzug zu?

Bei einem Umzug als Hartz-4-Empfänger ist es wichtig zu wissen, welche Unterstützung Ihnen zusteht.

Berücksichtigen Sie, dass die Bundesagentur für Arbeit nur angemessene Umzugskosten übernimmt. 

Darunter fallen Wohnungsbeschaffungskosten sowie die Aufwendungen für den Möbeltransport und weiteren Hausrat. 

Gegebenenfalls wird auch eine Pauschale für vertraglich verpflichtende Malerarbeiten gewährt sowie die Mietkaution in Form eines Darlehens übernommen.

Fordert das Jobcenter den Umzug von sich aus ein, weil Ihre Miete den zulässigen Betrag übersteigt, muss das Amt die Kosten für den Wohnwechsel tragen.
Teilen Sie der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig Ihren Umzugswunsch mit und legen alle notwendigen Nachweise vor. Bei einem Umzug aus wichtigem Grund haben Sie gute Chancen, dass dieser genehmigt wird.

Finanzielle Entlastung: Wie viel zahlt das Jobcenter für Umzugskosten?

Das Jobcenter kann je nach individueller Situation einen Teil oder sogar die gesamten Umzugskosten übernehmen. Maximal jedoch € 4.500,00.

In Ausnahmefällen kann es auch mehr sein, sei es beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland. Hier sind unter Umständen bis zu € 5.200,00 möglich.

In jedem Fall muss ein wichtiger Grund für einen Domizilwechsel vorliegen und die Kosten müssen angemessen sein.

Rechnen Sie deshalb realistischerweise mit einer Summe zwischen € 500,00 und € 1.500,00, die vom Amt für Ihren Umzug übernommen wird. 
Im Idealfall fragen Sie direkt beim Jobcenter, wie hoch die finanzielle Entlastung ausfällt.

Jetzt Anfrage stellen und direkt einen kostenlosen Beratungstermin zu Ihrem Umzug erhalten

Raum für Veränderung: Was passiert, wenn die Wohnung zu groß ist bei Hartz 4?

Das Jobcenter übernimmt zunächst im ersten Jahr die gesamte Bruttokaltmiete. Dabei spielt es noch keine Rolle, ob die Größe und Kosten der Wohnung angemessen oder zu hoch sind.

Danach beginnt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der die Bundesagentur für Arbeit Sie in der Regel dazu auffordert, die Kosten zu senken.

Was als angemessen gilt, bestimmen die örtlichen Begebenheiten. Auch unterscheidet sich von Stadt zu Stadt beziehungsweise von Gemeinde zu Gemeinde, wie hoch eine angemessene Miete ist und auch wie hoch die Mietobergrenze ist.
Fragen Sie direkt beim Jobcenter nach, um konkrete Werte zu erhalten.

Hartz 4 Umzug

Klarheit schaffen: Wann muss das Jobcenter einem Umzug zustimmen?

Die Zustimmung des Jobcenters ist in der Regel erforderlich, wenn ein triftiger Grund für den Umzug vorliegt. Sei es, dass

  • die Erreichbarkeit der neuen Arbeitsstelle einen Umzug erforderlich macht.
  • Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen 
  • Sie heiraten 
  • Sie Nachwuchs erwarten. 
  • Sie sich von Ihrem Partner getrennt
  • haben oder scheiden lassen. 
  • Ihr Vermieter Ihnen unverschuldet das Mietverhältnis gekündigt hat.
  • Sie aufgrund von Krankheit oder hohem Alter umziehen müssen. 
  • die Mietsituation aufgrund von Schimmelbefall oder Lärmbelästigung unzumutbar ist.
  • Sie eine günstigere Wohnung gefunden haben.

All dies sind Gründe, die die Bundesagentur für Arbeit in der Regel anerkennt und wofür sie auch häufig die Umzugskosten übernimmt.

Freiheit gestalten: Kann man trotz Bürgergeld umziehen?

Selbstverständlich haben Sie das Recht, umzuziehen, auch wenn Sie Bürgergeld beziehen.

Dies kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit nicht verbieten.

Ein Umzug kann sich schließlich als notwendig erweisen, um neue Chancen zu ergreifen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Wie beispielsweise bei einem neuen Job in einer anderen Stadt.

Solche triftigen Gründe erkennt das Amt an und übernimmt dafür häufig die Umzugskosten.

Informieren Sie das Jobcenter frühzeitig über Ihren Umzugswunsch und legen Sie alle erforderlichen Nachweise vor.

Dann stehen die Chancen gut, dass Sie umfassende Unterstützung erhalten und Ihr Neustart schon bald in trockenen Tüchern ist.

Hartz 4 Umzug

Klare Verhältnisse: Kann das Jobcenter unangemeldet in meine Wohnung?

Mitarbeiter des Jobcenters haben in der Regel kein Recht, unangemeldet Ihre Wohnung zu betreten. 

Wenn Sie dem Personal Zutritt gewähren, darf dieses nicht einfach alles durchsuchen. Sie bestimmen den Umfang der Kontrolle.

Normalerweise führt das Jobcenter Hausbesuche durch, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass Sie falsche oder widersprüchliche Angaben gemacht haben.

Laut § 6 SGB II der Bundesagentur für Arbeit heißt es: Hausbesuche sind grundsätzlich vorher anzukündigen, es sei denn, die Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln.
Bedenken Sie jedoch, dass Transparenz und Offenheit der Schlüssel für eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit sind.