Hartz4-Umzug mit einem professionellen Umzugsunternehmen Berlin
Es gibt viele Gründe, warum ein Sozialhilfeempfänger einen Hartz4-Umzug in ein neues Zuhause in Erwägung ziehen sollte. Als Empfänger von Hartz-4 ist es ziemlich schwierig, einen solchen Schritt mit eigenen Mitteln zu machen. Mit Ausnahme der Mietkaution können die meisten Kosten für einen Hartz 4 Umzug vom Jobcenter übernommen werden.
Holen Sie sich vor dem eigentlichen Einzug in Ihre neue Wohnung unbedingt einen Kostenvoranschlag von Golden Transporte, Ihrem professionellen Umzugsunternehmen Berlin. Anschließend reichen Sie diesen in Form eines Antrags bei Ihrem Sachbearbeiter des Jobcenters ein.
Hartz 4 Umzug: aus psychischen Gründen
Eine psychische Erkrankung kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung sein, die ein Hartz4-Umzug aus psychischen Gründen notwendig macht. Allerdings ist zu beachten, dass ein „einfacher“ Teilschritt nicht ausreicht, um das Arbeitsamt zu überzeugen. Vielmehr bedarf es eines Nachweises der Symptome und der Behandlung Ihrer psychischen Erkrankung.
Darüber hinaus sollte ein Hartz-4 Umzug ausreichen, um Ihre psychische Gesundheit zu stabilisieren. Besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Ihrer Wohnung oder Wohnort und Ihrer psychischen Beeinträchtigung, lehnt das Arbeitsamt den Antrag auf die Kostenübernahme in der Regel ab.
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Hartz 4 Umzug in anderes Bundesland möglich? Na klar!
Diese grundsätzliche Frage scheint viele Menschen zu beschäftigen und das Internet ist voll von Foren und Beiträgen darüber, ob ALG II-Empfänger in erster Linie Anspruch auf:
a. einen Umzug im Allgemeinen haben.
b. einen Wohnsitzwechsel mit Hartz4- Umzug in ein anderes Bundesland haben.
Dabei gilt der Grundsatz: Das Jobcenter darf einen Hartz IV-Empfänger nicht daran hindern, den Wohnsitz zu wechseln, unabhängig davon, ob dieser nur in seinem alten Wohnort oder in ganz Deutschland erfolgt.
Auch ein Hartz 4 Umzug in eine andere Stadt ist möglich, es zählen hierbei nur die Richtlinien bzw. Gründe für einen Umzug als Hartz 4 Empfänger.
Hartz 4 Umzug ohne Genehmigung tätigen
Die gute Nachricht vorweg: Das Arbeitsamt darf Ihnen den Umzug Hartz 4 nicht verbieten. Artikel 11 des Grundgesetzes gibt allen deutschen Staatsbürgern die freie Wahl des Wohnsitzes. Allerdings sollten Änderungen bei einem Umzug dem Arbeitsamt mitgeteilt werden.
Das Jobcenter muss Sie dennoch erreichen können. Wenn Sie nicht kontaktiert werden, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen möglicherweise die gezahlten Leistungen zurückzahlen.